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20.04.2010 22:20 Uhr   #98
So, ich habe mal wieder einen neuen Header!
Sieht vielleicht komisch aus, kleine Erklärung:
Es geht um eine Petition um eine Änderung des Paragraph 108e StGB zu ändern. Der Paragraph handelt über Beamten Bestechung!
Wie auch in der (über den Header) verlinkten Seite bemerkt geht es um folgendes:

Es gibt zwei große Lücken im gegenwärtigen Strafrecht bezüglich Abgeordnetenbestechung. Es ist NICHT strafbar:

- einen Abgeordneten zu Gunsten dritter zu bestechen (Familie, Freunde, etc)
- einen Abgeordneten außerhalb des Parlaments und seinen Ausschüssen zu bestechen (z.B. in Fraktionssitzungen, in denen grundlegende Entscheidungen zur Parlamentsarbeit der Fraktion gefällt werden)


Daher hat unser ehemaliger Bundestagsabgeordnerte Jörg Tauss eine Petition ins Leben gerufen. Wie das Leben so spielt - vielleicht war dem Petitionsausschuss das zu heiß - wurde diese Petition unter windigen Begründungen nicht als öffentliche Petition freigegeben, sondern muss "herkömmlich" per Hand ausgefüllt und eingesendt werden!

Ich rufe alle Besucher auf, die Verlinkungen durchzulesen, die Petition zu studieren und uns zu unterstützen! Falls ihr mitmacht, sagt mir Bescheid, wir führen intern Buch und möchten grob wissen, ob wir es schaffen können, die Petition durchzubringen!

Gogogo!
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