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19.03.2008 16:22 Uhr   #31
Heute früh wurde vom BVerfG über den Eilantrag gegen die Vorratsdatenspeicherung (VDS) entschieden. Das Ergebnis ist ein zweischneidiges Schwert.
Die Vorratsdatenspeicherung ansich wurde nicht gestoppt; weiterhin werden 6 Monate lang die Verkehrs-Daten von PC, Handy, ... gespeichert. Begründet wurde dies, da sich das BVerfG nicht in der Lage sah, in einem Eilantrag eine Richtlinie der EU zu kippen, da dies über ihre Zuständigkeit hinaus ging.
Geändert hat sich allerdings die Erlaubnis, auf die Verkehrsdaten zugreifen zu dürfen!
Bisher konnte nach § 100g STPO wegen alle Straftaten (neben denen in § 100a Abs. 2 STPO beschreiben), die mittels Telekommunikation begangen wurden, auf die Verkehrs-Daten zugegriffen werden. Dies ist nun nicht mehr möglich. Bundesbeauftragter für Datenschutz Peter Schaar sieht dementsprechend auch Konsequenzen für die Medienindustrien, die derzeit über den "Trick" der Staatsanwaltschaft an die Adressen hinter den IPs kommen. Dies würde dem gleich kommen und die Staatsanwälte wären nicht mehr befugt, hier zu forschen!
Sehr interessant auch dieser Ausschnitt aus dem Urteil:
Dabei ist im Verfahren über den Erlass einer einstweiligen Anordnung nicht zu klären, ob der deutsche Gesetzgeber durch die Richtlinie 2006/24/EG verpflichtet war, sämtliche der in § 100a Abs. 2 StPO aufgeführten Straftaten in die Abrufermächtigung des § 100g StPO einzubeziehen.
Womit das BVerfG der deutschen Legislative im Prinzip vorwirft, mit dem Gesetz weit über das Ziel hinaus zu schiessen.
Bis zum 1. September muss zudem die Bundesregierung dem Gericht einen Bericht vorlegen, was für Erfahrungen bisher mit der VDS gesammelt wurden (Erfolge, etc.).
Für eine endgültige Entscheidung wird es daher für dieses Jahr vielleicht noch etwas knapp. Zu hoffen ist, dass es doch noch gelingt, bevor die Übergangsfrist für Internet-Provider bis 1.1.2009 abgelaufen ist!

Weitere Links zum Thema:
heise.de
Telepolis (heise)
spiegel.de
vorratsdatenspeicherung.de
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