Heute Morgen war es soweit:
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat heute morgen das umstrittene Gesetz zur Online-Duchsuchung in Nordrheinwestfalen gekippt.
Das Gericht erlaubt allerdings eine Online-Durchsuchung in Extremfällen, wenn "überragend wichtige Rechtsgüter" wie Menschenleben oder der Bestand des Staates konkret gefährdet seien und auch dann nur mit Zustimmung eines Richters. Diese Einschränkungen waren allerdings im angegriffenem Gesetz nicht gegeben. Laut des Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier geht das Gesetz "weit über den konkreten Fall" hinaus und ist somit gekippt worden. Papier wies auch darauf hin, dass dieses Urteil Richtungsweisend sei für das "Grundrecht auf die Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme".
Bundesinnenminister Schäuble hofft zwar nun auf eine schnelle Umsetzung eines Gesetzes entsprechend der Auflagen, aber aufgrund der hohen Hürden kann es passieren, dass dieses dann kaum anwendbar ist. Ähnliches ist bereits bei der Frage zum "Großen Lauschangriff" passiert.
Interessant ist auch in obiger Begründung die Einschätzung von "überragend wichtigen Rechtsgütern". Hier fasst sich das BVerfG sehr eng: Zu schützen sei "Leib, Leben und Freiheit der Person" - also letztlich Mord, Totschlag oder eine Geiselnahme.
Das würde zwar auch Terroristen - ja der "Hauptgrund" für die Online-Durchsuchung - einschliessen, allerdings muss hier ein begründeter und konkreter Verdacht für einen Terroranschlag vorliegen. Einfache Propaganda- oder Rekrutierungskämpfer und "grob Verdächtige" fallen nicht in das Schema!
Es bleibt (nicht nur die schriftliche Urteilsbegründung) abzuwarten, um zu sehen, was für Folgen das Urteil hat. Vor allem ist die Frage, inwieweit es die Politik schafft, das ganze "aufzuweichen" und für mehr, als nur "überragend wichtigen Rechtsgütern", einzusetzen; so manche Regelung wurde schon so unterwandert, da muss man nicht erst Mautbrücken für Verkehrssünder einsetzen...
Quellen und weitere Informationen:
heise.de 1
heise.de 2
Spiegel Online
Tagesschau.de